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IPTV: Muss jetzt jeder Schwarzseher mit einer Haftstrafe rechnen?

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26.07.2026

IPTV: Muss jetzt jeder Schwarzseher mit einer Haftstrafe rechnen?

Schwarzseher müssen mit Durchsuchungen (unwahrscheinlich!) und Vorladungen der Polizei rechnen, mit Haft bei der ersten Verurteilung nicht!

Welche Tatvorwürfe stehen dabei im Raum?

Wie sollte man reagieren?

Muss wirklich jeder Schwarzseher mit Haft rechnen?

Die BILD-Zeitung treibt ihr Spiel munter weiter. Jetzt hinterfragt man, ob sich erwischte Nutzer eines illegalen IPTV-Dienstes künftig die Welt hinter den eisernen Gardinen anschauen müssen!? Doch schon die Fragestellung, ob Schwarzseher als Ersttäter in Haft kommen könnten, ist total übertrieben. Wer beim Kauf oder der Nutzung des illegalen Anbieters nicht aufpasst, muss aber zumindest mit einer Vorladung rechnen. Es drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, die auch ernst sein können.

Doch in vielen Fällen kann die Polizei lediglich nachweisen, dass man ein Abonnement gekauft hat. Durch die Zeugenaussage im nächst gelegenen Polizeirevier will man festhalten, dass man das rechtswidrige Angebot auch wirklich nutzte. Hausdurchsuchungen sind bei reinen IPTV- bzw. Cardsharing-Kunden bislang nicht bekannt geworden. Rein theoretisch könnte die Polizei bei unverschlüsselten Geräten dann aber problemlos nachweisen, ob es zu einer Nutzung des IPTV-Dienstes gekommen ist. Doch rechtfertigt das schon einen Durchsuchungsbeschluss? Das ist die Frage.

Welche Tatvorwürfe stehen dabei im Raum?

Der Tatverdächtige soll einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen haben. Das passt auch zum Thema Cardsharing und/oder illegale IPTV-Streams. Schließlich hat man aus der Konserve Episoden von Serien oder ganze Spielfilme ohne die Bezahlung des jeweiligen Rechteinhabers konsumiert. Außerdem nutzen viele Kunden solche Dienste, um live Fußballspiele oder andere Sporthighlights zu verfolgen. Wie wir schon mehrfach berichtet haben, liegen die Taten oft schon lange zurück. Da die Ermittlungen der Strafermittlungsbehörden zeitaufwändig sind, droht ihnen, dass die Vergehen schon vor einer Bestrafung vergehen. Eine Haftstrafe wird aber so oder so nicht im Raum stehen.

Computerbetrug ist bei den Betreibern solcher Dienste der Fall, meist nicht........

© Tarnkappe