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Bürgergeld: Das Jobcenter übernimmt sogar diese Kosten

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14.12.2025

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll das Bürgergeld jedem Menschen ein "menschenwürdiges Existenzminimum" garantieren. Die Voraussetzungen Bürgergeld zu beantragen sind die gleichen, wie früher bei Hartz IV. Dabei werden den Betroffenen neben den Leistungen wie zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizkosten noch andere Kosten vom Jobcenter bezahlt. Welche das sind, lesen Sie im Artikel.

Personen, die Bürgergeld beziehen, können vom Jobcenter noch ganz andere Dinge einfordern, an die viele gar nicht denken. Genauer gesagt, muss das Jobcenter die Mietkosten für einen Stellplatz, eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz übernehmen -........

© Südkurier