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Bei „Das perfekte Dinner“ gescheitert – und jetzt auch noch Diskussion um TV-Auftritt im Hänselehäs

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20.03.2026

Der Sieg von Jörg Widenhorn aus Sipplingen bei der Vox-Kochshow „Das perfekte Dinner“ ist bereits vermeldet worden – nun sorgt ein anderer Kandidat für Diskussionen. Andreas Aßmann, Teilnehmer der Bodensee-Runde, wirft mit seinem Auftritt im Hänselehäs schwerwiegende Fragen um das Überlinger Kulturgut Fasnet auf.

Hintergrund ist eine Regel der Hänselezunft: Das Hänsele darf als Straßenmaske nur zwischen Fasnetsamstag und Fasnetdienstag getragen werden. Entsprechend wurde in der Stadt schnell die Frage laut, ob Aßmann mit seinem Fernsehauftritt gegen die Statuten verstoßen habe. Ähnlich wie ein Foto von Maskenträgern auf dem Teufelstisch im Herbst 2018 für Kontroversen in der Narrenstadt Überlingen sorgte, stellt sich nun die Frage: Durfte Aßmann außerhalb der Fastnacht vor laufender TV-Kamera im Häs durch seine Wohnung jucken?

Hänselevater: Kein Verstoß

Der Vorsitzende der Hänselezunft, Hänselevater Uwe Wolfensperger, erkennt keinen Verstoß gegen die Satzung der Hänselezunft. „Es liegt hier definitiv kein Verstoß vor“, so Wolfensperger. Aßmann habe das Häs nicht auf der Straße getragen, sondern in seiner Wohnung. „Wenn er es Gästen in seiner Wohnung präsentiert – auch wenn es das Fernsehen ist – ist dies kein Verstoß.“ Entsprechend gebe es „auch nichts zu ahnden“.

Ganz ohne Kritik bleibt der Auftritt nicht. Wolfensperger hätte sich gewünscht, dass das Häs vollständig getragen wird: „In diesem Falle haben die schwarze Krawatte, die schwarzen Socken und die schwarzen Schuhe gefehlt.“ Auch die Kappe hätte seiner Ansicht nach auf dem Kopf bleiben sollen. Grundsätzlich überwiegt für ihn aber der positive Eindruck: Die Sendung habe die Stadt und die Bodenseeregion „gut nach außen dargestellt“.

Satzung der Hänselezunft

Die Hänselezunft Überlingen regelt in Paragraf 6.1 Verhaltensregeln: „Das Hänsele ist eine Straßenmaske und darf nur von Fasnetssamstag bis Fasnetsdienstag getragen werden, sowie bei Veranstaltungen der Hänsele- und Narrenzunft. Ausnahmen hiervon sind Auftritte von Hänsele im Narrenkonzert der NZÜ und von einem Hänsele beim Schwerttanz (...). Das Hänselehäs darf außerhalb Überlingens nur mit Zustimmung des Hänselerates getragen werden.“

Weil es sich in der Debatte um ein närrisches Thema handelt, spart Wolfensperger nicht mit Spott. „Hier gibt es nichts zu ahnden“, so der Hänselevater. Und er lässt in seinem Urteil mildernde Umstände gelten. Wolfensperger: „Es war für ihn schon hart genug, gegen einen Sipplinger verloren zu haben.“

Missratener Kaiserschmarrn

Aßmann, Mitte 40, früher stellvertretender Direktor im Überlinger Badhotel, arbeitet als Travelmanager für Hotels in der Schweiz (vermittelt Buchungen für Geschäftsreisende). Er wurde von seiner Partnerin für die Sendung angemeldet. „Weil ich beim Kochen immer so eine große Klappe habe“, sagt er. Vor laufender Kamera setzte er auf ein Menü mit Salat, Schmorbraten und Kaiserschmarrn – mit gemischtem Erfolg. Während der Salat gut ankam, fiel die Kritik am Hauptgang und Dessert deutlich aus. „Ich hab’s versemmelt.“ Der Braten war zu fettig, der Kaiserschmarrn nicht durchgebacken. „Dass ausgerechnet mir als Österreicher das beim Kaiserschmarrn passiert!“

Geboren im österreichischen Villach, lebt Aßmann seit seiner Jugend am Bodensee und ist eng mit der Fastnacht verbunden. Ursprünglich sei die Ausstrahlung für Rosenmontag geplant gewesen – also innerhalb der erlaubten Zeit. Dann sei der Sendetermin verschoben worden, worauf er keinen Einfluss hatte. Die Diskussionen in der Stadt hat er mitbekommen. Umso erleichterter zeigt er sich über die Einschätzung der Zunft. Für die fehlende Krawatte zeigt er Reue: „Eieieieiei, Schande über mich. Ich trage in Zukunft zwei Krawatten – ich mach’s wieder gut.“

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