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Vernachlässigter Wolfshund: Jetzt steht der Halter wegen Tierquälerei vor Gericht

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26.03.2026

Maximal 25 Prozent Wildtieranteile darf ein sogenannter Wildtierhybrid in sich tragen. Dies besagt Artikel 86 der Tierschutzverordnung. Sind es mehr, so sind sie Wildtieren gleichgestellt. Ein solcher Hybrid gilt nicht mehr als Hund, ist bewilligungspflichtig und braucht eine spezifische Haltung, so etwa ein Außengehege von mindestens 400 Quadratmetern, wie sie für Wölfe vorgesehen sind.

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