Nächste Wohngeld-Erhöhung: Gibt es bereits ein Datum?
Zu Beginn eines neuen Monats werfen viele Menschen in Deutschland einen besorgten Blick auf ihr Bankkonto. Wie viel bleibt nach der Zahlung von Miete und sämtlichen Fixkosten noch für die täglichen Ausgaben übrig? Besonders in Zeiten hoher Preise und wachsender Mietkosten ist das Wohngeld für Millionen Empfänger eine wichtige Stütze.
Die Reform des sogenannten „Wohngeld Plus“ hat bereits Anfang 2023 zu einem deutlichen Anstieg der Leistung und der anspruchsberechtigten Haushalte geführt, so das Statistische Bundesamt. Doch mit der anhaltenden Inflation ist auch 2026 von Bedeutung, ob und wann die Unterstützung wieder angepasst wird. Viele Haushalte fragen sich deshalb: Kommt bald die nächste Wohngeld-Erhöhung, oder müssen Betroffene noch warten?
Wann wurde das Wohngeld zuletzt erhöht?
Die bislang letzte Anpassung des Wohngeldes trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Wie aus der Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes hervorgeht, wurde die Leistung damals an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen angepasst.
Konkret bedeutete das für viele Haushalte ein spürbares Plus: Laut Bundesregierung stieg das Wohngeld zuletzt um rund 30 Euro pro Monat, was einer Erhöhung von etwa 15 Prozent entspricht. Ziel dieser Anpassung sei es gewesen, die reale Kaufkraft der Empfänger zu sichern und steigende Wohnkosten abzufedern, heißt es in der Verordnung der Bundesregierung. Von dieser Erhöhung profitierten nach den Berechnungen im Jahr 2025 rund 1,9 Millionen Haushalte.
Kommt 2026 eine neue Wohngeld-Erhöhung?
Für das Jahr 2026 ist laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) keine weitere Erhöhung vorgesehen. Darauf deutet auch ein Überblick über die wichtigsten Sozialreformen hin: Der Sozialverband Deutschland führt in einer Mitteilung vom Dezember 2025 zahlreiche Änderungen für 2026 auf – eine erneute Anpassung des Wohngeldes wird dort jedoch nicht genannt.
Eine Leerstelle, die kein Zufall ist, sondern vielmehr Teil des Systems: Nach Angaben des BMWSB wird das Wohngeld nicht jährlich, sondern in festgelegten Abständen angepasst. Entsprechend bleibt die Leistung im Jahr 2026 auf dem Stand der letzten Anpassung von 2025. Somit müssen betroffene Haushalte trotz steigender Lebenshaltungskosten vorerst mit den bestehenden Sätzen auskommen.
Übrigens: Für die Wohngeld-Auszahlung im Jahr 2026 stehen die Termine bereits fest.
Wohngeld: Wann ist die nächste Erhöhung geplant?
Ein konkretes Datum für die nächste Anpassung ist jedoch bekannt: Zum 1. Januar 2027 soll das Wohngeld erneut erhöht werden, so die Stadt Stuttgart. Demnach folgt die Wohngeldanpassung einem festen Rhythmus.
Bereits die Reform im Jahr 2025 war Teil dieser gesetzlich vorgesehenen Erhöhung, die regelmäßig erfolgt, um Preis- und Mietentwicklungen zu berücksichtigen. Festgelegt ist diese Regelung im Wohngeldgesetz (WoGG) § 43. Hier heißt es konkret: „Die Höchstbeträge für Miete und Belastung werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder verringert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Teilindex nach Absatz 1 Nummer 1 verändert hat.“
Somit ist auch bei der kommenden Anpassung im Januar 2027 davon auszugehen, dass sich die Höhe des Wohngeldes wieder an der Inflation sowie an den Mietsteigerungen orientieren wird.
Warum wird das Wohngeld regelmäßig angepasst?
Wie aus der Mitteilung des Bundesrats hervorgeht, soll mit der gesetzlichen Regelung sichergestellt werden, dass die Leistung ihre Wirkung nicht verliert. Steigende Mieten und Preise würden ohne Anpassung dazu führen, dass Haushalte weniger Unterstützung erhalten. Zudem könnte es passieren, dass Betroffene aus dem Wohngeld „herauswachsen“ und stattdessen auf andere Leistungen angewiesen sind.
Die Fortschreibung verfolgt daher mehrere Ziele zugleich: Sie soll laut der Verordnung der Bundesregierung die Kaufkraft sichern, den Kreis der Anspruchsberechtigten stabil halten und den sozialen Ausgleich auf dem Wohnungsmarkt unterstützen, so die Begründung der Bundesregierung.
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