Grundsicherung für Alleinerziehende: Dieser Fehler kostet 135 Euro im Monat
Wer Kinder alleine großzieht, muss im Alltag unzählige Entscheidungen treffen. Dabei können weniger bekannte Regelungen bei einem Antrag auf Sozialhilfe schnell übersehen werden. Doch besonders, wenn Einkommen knapp ist, stellt finanzieller Spielraum am Ende des Monats eine große Entlastung dar.
Mit der Einführung der neuen Grundsicherung zum 1. Juli 2026 hat sich für viele Leistungsbezieher einiges verändert. Doch während sich viele vor allem über neue Pflichten und strengere Regeln ärgern, bleibt eine bestehende Leistung häufig unbeachtet: der Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dabei kann ein weitverbreitetes Missverständnis dazu führen, dass betroffene Empfänger auf einen dreistelligen Betrag verzichten.
Obgleich der Anspruch selbst unverändert geblieben ist, ist die Berechnung des Mehrbedarfs entscheidend. Das müssen alleinerziehende Empfänger der neuen Grundsicherung wissen.
Welchen Anspruch haben Alleinerziehende in der neuen Grundsicherung?
Nach § 21 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) haben Menschen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und alleine für deren Pflege und Erziehung sorgen, Anspruch auf einen zusätzlichen Mehrbedarf. Dieser Betrag wird zusätzlich zum regulären Regelbedarf der neuen Grundsicherung gezahlt.
Wie das Bundesministerium für Bildung, Familie,........
