Bürgergeld und Wohnkosten: Neue Regelung wird besonders für Alleinerziehende zum Problem
Die geplante Reform des Bürgergeldes sorgt bereits seit Monaten immer wieder für Schlagzeilen. Im Mittelpunkt der Debatte stehen dabei insbesondere strengere Sanktionen sowie schnellere Leistungskürzungen bei wiederholter Mitwirkungsverweigerung. Auch die zuweilen hohen Mietkosten von Bürgergeldbeziehenden sind regelmäßig Gegenstand politischer Diskussionen. Der aktuelle Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung enthält härtere Regelungen für die Übernahme von Wohnkosten. Dass diese vor allem Haushalte mit Kindern – und ganz besonders Alleinerziehende – treffen würden, zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung auf den Weg gebracht. Das bisherige Bürgergeld soll künftig durch die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt werden. Laut der Webseite der Bundesregierung berät nach dem Beschluss des Kabinetts im Dezember 2025 nun der Bundestag über das Gesetz. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) § 22 ist geregelt, dass das Jobcenter im ersten Jahr des Leistungsbezugs – der sogenannten Karenzzeit – die Kosten für die Unterkunft von Bürgergeldbeziehenden in tatsächlicher Höhe übernimmt. Erst danach wird die Angemessenheit der........
