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Bürgergeld und Wohnungsgröße: So groß darf Ihre Wohnung sein

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10.01.2026

Beim Bürgergeld handelt es sich um ein Projekt der Ampel-Regierung. Es löste das Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – ab und soll laut Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den sozialen Zusammenhalt stärken und Menschen absichern, deren Existenz bedroht ist.

Zugleich lautet ein Ziel, diesen Bürgern die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Bürgergeld hängt dabei jedoch auch von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Text wird erklärt, wie sich die Wohnungsgröße auf die Unterstützung auswirkt.

Laut dem Arbeitsministerium steht Bürgergeld grundsätzlich Personen zu, die erwerbstätig sind und ihren Lebenshalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Zudem dürfen vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichend sein.

Bezugsberechtigt sind auch nicht erwerbsfähige Bürger, die mit einem Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Genauso haben Personen Anspruch auf Bürgergeld, die vorher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld........

© Südkurier