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Minijob und Bürgergeld: Wie ist der Zuverdienst geregelt – und was hat sich Anfang 2026 geändert?

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12.01.2026

Zum 1. Januar 2026 gab es keine Erhöhung des Bürgergeldes, stattdessen nach 2025 die zweite Nullrunde in Folge. Die gute Nachricht: Empfängerinnen und Empfänger, denen der Regelsatz von 563 Euro nicht ausreicht, können sich durch einen Minijob etwas dazuverdienen. Da sich die Regelungen rund um geringfügige Beschäftigungen zum Jahr 2026 verändert haben, tun sich für Bürgergeld-Berechtigte neue Chancen auf. Die Änderung bringt aber auch Herausforderungen mit sich.

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen, wie die Bundesregierung zum Jahreswechsel informierte. Eine Erhöhung um etwas mehr als einen Euro. Die Veränderung ist auch für Minijobs relevant, da diese an den Mindestlohn gekoppelt sind. Durch die Erhöhung steigt die monatliche Verdienstgrenze, die für geringfügige Beschäftigungen gilt, laut Bundesagentur für Arbeit (BA) von 556 Euro auf 603 Euro an. Aus den 556-Euro-Jobs sind entsprechend 603-Euro-Jobs geworden.

Die BA erklärt, dass rund sechs Millionen Menschen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind. Für manche von ihnen stellt der Minijob die einzige Einnahmequelle dar. Ist das der Fall,........

© Südkurier