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Ein Kuss mit Folgen: Landgericht mildert Strafe nach sexueller Belästigung

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21.03.2026

Ein Kuss gegen den Willen einer Kollegin hatte für einen 30-Jährigen ein gerichtliches Nachspiel. Zum Tatzeitpunkt, Heiligabend 2023, arbeiteten beide in einem Hotel in Friedrichshafen. Laut Anklage näherte sich der Angeklagte seiner Kollegin an der Rezeption zunächst von hinten, packte sie am Kinn und Handgelenk und versuchte ihr einen Kuss zu geben. Nach einem gescheiterten Versuch, folgte er seiner Kollegin in ein Büro, wo er sie für etwa drei Sekunden küsste, bis sich die Geschädigte mit Tritten wehrte. Nach dem Vorfall war sie mehrere Wochen krankgeschrieben, der Angeklagte wurde in ein anderes Hotel versetzt.

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