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Steuerfallen beim Auswandern: Was man vor dem Umzug ins Ausland wissen sollte

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13.08.2026

Ob ins deutschsprachige Nachbarland oder doch lieber ans andere Ende der Welt, auf eigene Faust oder mit der ganzen Familie: Wer vorhat auszuwandern, muss zunächst einige organisatorische und finanzielle Angelegenheiten abklären. Ein eher unliebsames, aber doch wichtiges Thema sind dabei Steuern. Welche Pflichten entfallen nach dem Wegzug aus Deutschland, welche bleiben oder greifen sogar jetzt erst? Hier erfahren Sie, welche Steuerfallen auch noch Jahre nach dem Umzug ins Ausland lauern können und welche Punkte Auswanderer frühzeitig mit einem Steuerberater abklären sollten.

Muss man sich beim Finanzamt melden, wenn man auswandert?

Die Antwort lautet: Ja. Auswanderer sollten dem Finanzamt nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilen, dass ein Wegzug aus Deutschland bevorsteht. Sie sollten der Behörde die künftige Wohnadresse nennen und offene Steuerpflichten klären. Wer selbstständig ist, muss zudem sein Gewerbe in Deutschland abmelden.

Wo wird das Einkommen nach dem Auswandern versteuert?

In Deutschland und vielen anderen Ländern der Erde gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt, bedeutet das, dass eine Person in dem Land steuerpflichtig ist, in dem sie …

ihren Wohnsitz hat, ihr also eine jederzeit nutzbare Wohnung vor Ort zur Verfügung steht, oder

ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, sich also mehr als sechs Monate am Stück dort aufhält.

Wer also seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlegt, muss sein gesamtes Einkommen nach dem Welteinkommensprinzip in diesem Land versteuern – unabhängig davon, wo auf der Welt die Einkünfte erzielt wurden. Gleichzeitig müssen aber bestimmte Einkünfte aus Deutschland auch nach dem Wegzug weiterhin dort versteuert werden. Das gilt beispielsweise bei Vermietung oder Verpachtung. So kann für manche Arten von Einkommen eine steuerliche Doppelbelastung entstehen.

Um diese zu vermeiden, hat Deutschland allerdings mit über 100 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen........

© Südkurier