Pflegeberatung: Was sie bringt und warum viele Pflegebedürftige sie nicht nutzen
Wer als pflegebedürftige Person Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, erhält nicht nur finanzielle Unterstützung, etwa in Form des Pflegegelds oder der Tages- und Nachtpflege, sondern hat auch Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung.
Dabei erhalten Betroffene Informationen und Hilfe rund um Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen in ihrer jeweiligen Situation zustehen. Das Angebot wird jedoch nur von einem Bruchteil der Pflegebedürftigen wahrgenommen, wie eine aktuelle Auswertung zeigt, die der GKV-Spitzenverband dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt hat. Doch warum ist das so?
Gesetzliche Pflegeberatung: Welchen Zweck hat sie und wie läuft sie ab?
Wenn eine Person pflegebedürftig wird, können sich für Betroffene und Angehörige viele Fragen ergeben. Um diese zu klären, steht ihnen nach § 7a SGB XI eine kostenfreie individuelle Pflegeberatung zu. Dabei werden sie von einem zertifizierten Pflegeberater über sämtliche zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten informiert und erhalten Hilfe bei deren Inanspruchnahme oder Beantragung.
Anspruch auf eine solche Pflegeberatung besteht laut dem Portal für alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad sowie Personen, die bei ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad beantragt haben und bei denen ein erkennbarer Hilfe- und Beratungsbedarf........
