Wie verbreitet ist der Missbrauch von Steuergeldern durch Abgeordnete?
Als am Dienstag im Straßburger EU-Parlament über den Antrag mit der nüchternen Referenz „2025/2175(IMM)“ abgestimmt wurde, ging es um mehr als um die Immunität der Europaabgeordneten Angelika Niebler. Die 63-Jährige ist eine Frau mit großem politischem Einfluss. Co-Vorsitzende der deutschen Unionsabgeordneten im EU-Parlament, stellvertretende CSU-Vorsitzende, Mitglied in wichtigen europäischen Ausschüssen. Und nun unfreiwillige Hauptfigur eines Kräftemessens zwischen Justiz und Politik. In EU-Kreisen wird aufgrund ihres Falls immer hitziger die Frage diskutiert: Wer entscheidet eigentlich darüber, ob gegen Parlamentarier rechtlich vorgegangen werden kann - selbst dann, wenn harte Vorwürfe wie der Missbrauch von EU-Geldern im Raum stehen? Ist es wirklich das Abgeordnetenhaus selbst oder nicht doch eher die Staatsanwaltschaft? Die Abgeordneten scheinen sich für erstere Variante entschieden zu haben: Wie im Vorfeld erwartet, hat das Parlament die Immunität von Niebler nicht aufgehoben. Damit folgten die Volksvertreter einer Empfehlung des zuständigen Rechtsausschusses.
Dabei hatte die Europäische Staatsanwaltschaft um die Aufhebung der Immunität Nieblers gebeten, um eigene Ermittlungen wegen Betrugsverdachts einleiten zu können. Die Ermittler werfen der Frau aus Vaterstetten nicht weniger als die Zweckentfremdung von EU-Mitteln vor. Demnach soll die Bayerin unter anderem über Jahre hinweg vom EU-Parlament bezahlte Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt haben, die keinen direkten Bezug zu ihrem Mandat hatten. Laut Spiegel-Recherchen habe sie sich beispielsweise von ihren „lokalen........
