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Potentiell tödlicher Ausgang war ihm gleichgültig

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15.04.2026

Für Richter Volker Schwarz, der vor dem Landgericht Hechingen einen 23-Jährigen wegen Mordversuchs, schwerer Brandstiftung und dem Führen unerlaubter Brandwaffen zu einer Gefängnisstrafe von 6,5 Jahren verurteilt, bleibt der Mann ein Rätsel. „Ist er ein Linksradikaler oder ein Wirrkopf?“, fragt sich der Mann der Justiz über den jungen Kerl, der sich im kleinen Ort Leibertingen in sein Privatzimmer zurückzieht und seinem Weltschmerz nachgeht. Im Internet habe er verherrlichende Filme von linker Gewalt angeschaut. Er habe Plakate aus dem Fenster gehängt, ihm sei suggeriert worden, dass der Staat ein Problem sei. „Er hat sich radikalisiert in seiner Blase, die Menschlichkeit nicht mehr vorsieht!“ Dann sei er auf die Idee gekommen, sich nach Anleitungen aus dem Internet drei Molotow-Cocktails zu bauen, um damit in einer Nacht im Oktober 2025 plötzlich loszuziehen. Gewalt als Mittel zum Zweck. Das Opfer: eine Familie in unmittelbarer Nachbarschaft mit ihrem der AfD nahestehenden Vater.

Brandsätze gegen Auto, Haus und Polizisten

Zuerst habe er das nahe am Wohnhaus stehende Auto der Frau des geschädigten Mannes in Brand gesetzt, Reste der Flasche seien im Heck des ausgebrannten Wagens gefunden worden. Der Angeklagte hätte damit rechnen müssen, dass das Feuer sofort übergreift, sei in seiner Erkenntnisfähigkeit wohl eingeschränkt gewesen. Bei seinem zweiten Wurf habe er ein Fenster des Wohnhauses anvisiert, ein fehlgeschlagener Versuch, da das angekokelte Geschoss abprallte, ohne zu explodieren. Auch da sei es ihm „wurscht“ gewesen, welche Gefahren es für Leib und Leben haben könnte. Zudem habe der junge Mann sich noch die Zeit genommen, um an jenem Haus Farbsprühereien anzubringen. Danach sei er nach Hause geflüchtet. Dass sein gelegter Brand so schnell von Bewohnern bemerkt würde, damit konnte er nicht rechnen.

Der vom Angeklagten angegebene Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln hätte zwar zu „etwas Enthemmung“ beigetragen, aber aus gerichtlicher Sicht nur eine unterschwellige Rolle gespielt. Schließlich sei dieser in der Lage gewesen, nach 1.30 Uhr die Feuerwehr selbst anzurufen (“Da raucht es!“), allerdings unter Angabe der falschen Hausnummer. „Er tut es, um sich ein Alibi zu verschaffen“, so das Resümee des Richters. Auch bei seinem dritten Wurf auf alarmierte Polizisten, der 17 Meter vor den Beamten aufgeschlagen sei, habe dieser genau gewusst, was er tat. Obwohl er sich später rühmte, einen „Molli auf Beamte losgelassen zu haben“, habe der 23-Jährige jedoch keinen Verletzungsvorsatz verfolgt, sondern die Absicht gehegt, jenes nicht explodierte Teil am Haus wieder an sich nehmen, um sich als Tatverdächtiger aus der Schusslinie zu nehmen. Um 3.30 Uhr habe er Filme ins Internet gestellt und damit dokumentiert, dass ihm ein tödlicher Ausgang völlig gleichgültig gewesen sei.

Motiv des Täters bleibt offen

Zwar habe sich der Beschuldigte gegenüber den Geschädigten entschuldigt, doch Antworten zu seinen Tatmotiven hätten diese von ihm nicht bekommen. „Das ist Ihnen nicht möglich“, konstatierte Richter Volker Schwarz, der auf sprachlos und fassungslos reagierende Personen zurückblickt, die sicher noch lange an den Anschlag zurückdenken werden, egal, wie das politisch gesehen wird. Das Gerichtsurteil sei der Tat und Schuld angemessen. „Ich hoffe, es ist ein Denkzettel, der Sie hart trifft und auch hart treffen muss“, so Richter Volker Schwarz in seinem Schlusswort. „Zufrieden“, äußerte sich hinterher der Geschädigte über den Ausgang, der mit seiner Ehefrau auf den Zuschauerrängen die Urteilsverkündung mitverfolgte.

Ihren Namen erhielten die selbst gebauten Brandsätze im Jahr 1939, als die Sowjetunion Finnland angriff. Stalins Außenminister Wjatscheslaw Molotow behauptete, dass die Kampfflieger über Finnland nicht Bomben, sondern Brot für die hungernde Bevölkerung abwerfen würden. Finnische Soldaten bekämpften ihrerseits sowjetische Panzer mit improvisierten Handgranaten: Flaschen, die sie mit brennbarer Flüssigkeit befüllten und in Seh- und Lüftungsschlitze der Kettenfahrzeuge warfen.

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