59-jähriger Frau ist der Computerbetrug nicht nachzuweisen
Eingestellt hat das Amtsgericht das Verfahren gegen eine 59-jährige Frau eingestellt, der unterstellt wurde, einen strafbaren Computerbetrug im Mai 2025 begangen zu haben. Aus dem Geldautomaten eines Bankhauses wurden 2500 Euro über eine Bankkarte geholt, die aus dem gestohlenen Geldbeutel einer 82-Jährigen stammte. Über eine Videoaufnahme vermutete die Polizei die sich unter einer Maskerade verbergende Angeklagte. „Der Verdacht konnte sich nicht verdichten“, sagte Richterin Selina Jäger über das Verfahrenende. Dem Beschluss stimmten auch die Vertretung der........
