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Anwälte sehen keine Beweise für Tatbeteiligung von Klette

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Für die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette ist die Sache klar: Es gibt keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen acht bewaffneten Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war. Erwiesen ist demnach aber der Verstoß gegen das Waffengesetz, daher könne die 67-Jährige auch nicht völlig freigesprochen werden, erklärte ihr Anwalt Lukas Theune in einer Verhandlungspause auf Nachfrage des NDR.

Wegen des Besitzes der Waffen, die in ihrer Berliner Wohnung gefunden wurden, müsste Klette demnach verurteilt werden. Da sie aber schon seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, wäre jede Strafe bereits vollständig vergolten, so der Jurist. Daher werde die Verteidigung beantragen, den Haftbefehl aufzuheben. Vor Gericht wollten die Anwälte ihre konkrete Forderung am späten Nachmittag äußern - am Ende ihres stundenlangen Schlussvortrages.

Wer verübte die Raubüberfälle?

Wie die Anwälte der Angeklagten in ihrem gemeinsam vorgetragenen Plädoyer vor dem Landgericht Verden ausführten, ist völlig unklar, wer die Taten verübte. Demnach steht lediglich fest, dass Waffen in der Wohnung gefunden wurden, in der Klette unter falschem Namen in Berlin lebte. Aber: Die Täter........

© Südkurier