Bürgergeld und Kinderzuschlag gleichzeitig bekommen: Ist das möglich?
Wer nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügt, grundsätzlich aber arbeitsfähig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld beantragen und gilt als hilfebedürftig. Laut dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) ist das Bürgergeld eine Grundsicherung, die das Existenzminimum sichern soll. Aber es gibt auch andere Leistungen und Sozialleistungen, die Bedürftige unterstützen und unter Umständen auch gleichzeitig mit dem Bürgergeld bezogen werden können. Dazu zählt beispielsweise das Pflegegeld bei pflegebedürftigen Personen. Wie sieht es aber mit dem Kinderzuschlag aus? Kann auch dieser gleichzeitig mit dem Bürgergeld bezogen werden?
Kurz erklärt: Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag soll laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen unterstützen. Erwerbstätige Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, bei denen es aber nicht oder nur knapp reicht, um auch den gesamten Bedarf der Familie zu stemmen, können über den Kinderzuschlag eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten.
Pro Kind beträgt der Kinderzuschlag laut dem Familienportal des Bundes seit 1. Januar 2025 monatlich bis zu 297 Euro und soll zusammen mit dem Kindergeld den gesamten Bedarf des Kindes decken. Zudem besteht laut dem BMFSFJ ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, und Betroffene können sich von den Gebühren für die Kita befreien lassen. Gezahlt wird der Kinderzuschlag für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre.
Zu den Voraussetzungen für den Bezug der Leistung gehören dem BMFSFJ zufolge folgende Punkte:
Für das Kind wird Kindergeld gezahlt und es lebt im Haushalt der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils.
Das Einkommen der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils unterschreitet die Mindestgrenze von 900 Euro brutto bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden nicht.
Der Bedarf der Familie kann mit dem Einkommen, dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und eventuell dem Wohngeld gedeckt werden.
Das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, reduziert die Leistung nicht auf null.
Bürgergeld und Kinderzuschlag: Kann man die Leistungen gleichzeitig bekommen?
Grundsätzlich können Bürgergeld und der Kinderzuschlag nicht gleichzeitig bezogen werden, denn laut der Bundesagentur für Arbeit zählt der Kinderzuschlag zu den vorrangigen Leistungen. Besteht ein Anspruch, muss dieser also vor dem Bürgergeld beantragt werden. Für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende ist das in den meisten Fällen sogar finanziell günstiger als Bürgergeld.
Von der Regel gibt es aber eine Ausnahme: Ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld und Kinderzuschlag ist laut der Bundesagentur für Arbeit „ausnahmsweise möglich“, wenn die Bedürftigkeit während des laufenden Bezugs vom Kinderzuschlag eintritt. In diesem Fall können beide Leistungen gleichzeitig bezogen werden. „Der Kinderzuschlag wird dann als Einkommen beim Bürgergeld berücksichtigt“, schreibt die Bundesagentur für Arbeit.
Aktueller Stand der Bürgergeld-Reform
Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung auf den Weg gebracht. Das bisherige Bürgergeld soll künftig durch die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt werden. Die Leistung wird „Grundsicherungsgeld“ heißen. Laut der Webseite der Bundesregierung ist vorgesehen, dass das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt.
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