Bürgergeld für pflegende Angehörige: Können sie es bekommen?
Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, können aus unterschiedlichen Gründen in die Hilfebedürftigkeit geraten sein. Ein möglicher Grund ist die Pflege von Angehörigen. Knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad von 1 bis 5 und sind pflegebedürftig. Laut dem Statistischen Bundesamt werden fast 86 Prozent von ihnen zu Hause von Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Ende des Jahres 2024 gab es dem Deutschen Ärzteblatt zufolge bundesweit schätzungsweise rund 7,1 Millionen pflegende Angehörige.
Heißt: Diese Menschen leisten neben ihrer Arbeit die Pflege für eine ihnen nahestehende Person. In vielen Fällen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege allerdings zu einer „enormen Herausforderung“, erklärt der Verein Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger auf wir-pflegen.net. Pflegende Angehörige müssen demnach häufig ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihren Job aufgeben. Je nach Dauer kann das gravierende finanzielle Folgen haben und Betroffene sind möglicherweise auf Unterstützung angewiesen – etwa in Form des Bürgergeldes.
Unter welchen Voraussetzungen können Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, Bürgergeld bekommen? Wie hoch ist es? Und was könnte sich mit der neuen Grundsicherung, dem Grundsicherungsgeld, ab 1. Juli 2026 ändern?
Pflege von Angehörigen: Kann man Bürgergeld bekommen?
Grundsätzlich können laut einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA) Menschen Bürgergeld bekommen, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und im Alter zwischen 15 Jahren und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter sind sowie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Als erwerbsfähig gelten dabei Personen, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Wenn pflegende Angehörige diese Voraussetzungen erfüllen können und neben der Pflege Zeit für einen Job oder Teilzeitjob haben, können sie ohne Probleme Bürgergeld bekommen.
Was ist aber, wenn drei Stunden Arbeit pro........
