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Prozess um räuberische Erpressung: Das Opfer lässt das Gericht zweimal sitzen

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16.04.2026

Im Prozess vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen gegen einen 22-Jährigen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe rückt das vermeintliche Opfer immer mehr in den Mittelpunkt des Interesses. Der als Zeuge geladene 20-Jährige ließ zwei aufeinanderfolgende Sitzungstermine verstreichen, ohne sich den Fragen der zwei Berufsrichter, der beiden Schöffen, des Staatsanwalts und des Verteidigers des Angeklagten zu stellen. Die Hoffnung ruht nun auf dem Sitzungstermin am Freitag, 17. April.

Der Richter hat einen Plan B

Gleichwohl hat Richter Martin Hauser, der Vorsitzende der Strafkammer, einen Plan B ausarbeiten lassen für den Fall, dass der so wichtige Zeuge auch am dritten Verhandlungstag in dieser Woche den Weg ins Gericht in Waldshut nicht auf sich nimmt. Dann soll der junge Mann am Nachmittag des 29. April vernommen werden. Der Termin ist bewusst gewählt. Am Vormittag jenes Tages nämlich muss sich der 20-Jährige wegen........

© Südkurier