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Prozess um räuberische Erpressung: Das Opfer lässt das Gericht zweimal sitzen

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16.04.2026

Im Prozess vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen gegen einen 22-Jährigen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe rückt das vermeintliche Opfer immer mehr in den Mittelpunkt des Interesses. Der als Zeuge geladene 20-Jährige ließ zwei aufeinanderfolgende Sitzungstermine verstreichen, ohne sich den Fragen der zwei Berufsrichter, der beiden Schöffen, des Staatsanwalts und des Verteidigers des Angeklagten zu stellen. Die Hoffnung ruht nun auf dem Sitzungstermin am Freitag, 17. April.

Der Richter hat einen Plan B

Gleichwohl hat Richter Martin Hauser, der Vorsitzende der Strafkammer, einen Plan B ausarbeiten lassen für den Fall, dass der so wichtige Zeuge auch am dritten Verhandlungstag in dieser Woche den Weg ins Gericht in Waldshut nicht auf sich nimmt. Dann soll der junge Mann am Nachmittag des 29. April vernommen werden. Der Termin ist bewusst gewählt. Am Vormittag jenes Tages nämlich muss sich der 20-Jährige wegen einer Reihe von Delikten vor dem Jugendschöffengericht in Waldshut verantworten. Und wenn er schon einmal im Haus ist, so die Überlegung, dann könne er auch in jenem Prozess gegen einen Bekannten aussagen, den er selbst angezeigt hatte.  

Der 22-jährige Angeklagte soll von ihm am 15. Mai vergangenen Jahres vor einem Drogeriemarkt in Stühlingen mit einem gezückten ausgeklappten Springmesser die Herausgabe einer Kühltasche erpresst haben. Aus der Tasche habe der Angeklagte eine täuschend echt aussehende Gaspistole entnommen und dem Geschädigten die Tasche wieder ausgehändigt. Danach sei man gemeinsam in Richtung Innenstadt gelaufen, gaben beide bei der Polizei an. Man kenne sich und sei gut bekannt miteinander.

Viel Zeit zum Kennenlernen hatten die beiden freilich nicht. Der Geschädigte war von 2020 bis 2024 stationär in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Der Angeklagte war von April 2023 bis März 2025 in Haft und Therapie und dann wieder zunächst in Haft und dann in Therapie. Wenige Wochen nach der Entlassung ereignete sich die Tat vor dem Markt in Stühlingen.

Angeklagter und Opfer standen bereits mehrfach vor Gericht

Der Angeklagte reist mit sechs Jugendstrafen im Gepäck zur Hauptverhandlung der Großen Strafkammer, doch auch das vermeintliche Opfer hat schon Gerichtssäle von innen gesehen. So wurde er unter anderem wegen des Diebstahls von Motorrollern verurteilt. Autos soll er auch schon geknackt haben, und Richter Martin Hauser deutete vor der Großen Strafkammer mehrmals an, dass der 20-Jährige auch in Drogengeschäfte verwickelt sein könnte.

Die Gaspistole wurde wenige Tage nach der Tat bei einer Hausdurchsuchung samt zwei Messern im Zimmer des Angeklagten in der Wohnung seiner Eltern gefunden. Er bestreitet, die Waffe gewaltsam an sich gerissen zu haben. Der Geschädigte habe ihm die Waffe für 80 Euro zum Kauf angeboten.

Warum hat das Opfer eine Gaspistole bei sich?

Derweil rätseln die Prozessbeteiligten, warum der 20-Jährige solch eine Waffe mit sich geführt hatte. Dem Angeklagten gegenüber hat er nach dessen Angaben gesagt, dass er sich vor den Rockerbanden der Hells Angels und der Bandidos schützen müsse. Eine andere Erklärung sei, dass er jene 2000 Euro schützen wollte, die er in jenen Tagen als Nachzahlung des Bürgergelds erhalten hatte. Und eine weitere Erklärung wäre, dass er wegen Drogengeschäften unter Druck geraten sei, weshalb ihm die Waffe ein subjektives Gefühl der Sicherheit gegeben habe. Dazu passt aber der angebliche Verkauf der Waffe für 80 Euro nicht.

Telefonischen Kontakt der Ermittlungsbehörden mit dem Mann gab es in dieser Woche. Am Montag weilte er bei einem Freund in Stuttgart, am Mittwoch wollte er eigentlich vor Gericht aussagen. Auf Rückfrage aus dem Gericht war sein Telefonanschluss allerdings nicht mehr erreichbar.

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