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Rätselraten um Hitzefrei: Wie eine Bekanntmachung des Kultusministeriums Schulen verwirrt

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02.07.2026

Die Ansage klingt eindeutig: „Hitzefrei gibt es nicht für die beruflichen Schulen und nicht für die gymnasiale Oberstufe.“ So steht es seit Jahren in internen Mitteilungen des Kultusministeriums von Baden-Württemberg oder auch öffentlich auf dessen Website.

Dort heißt es allerdings einleitend auch: „Eine generelle Vorgabe des Kultusministeriums, ob und unter welchen Umständen Hitzefrei gegeben wird, gibt es nicht – aus guten Gründen.“ Und weiter: Schulleitungen entschieden „in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Hitzefrei geben“.

Entscheidend sei dabei das körperliche Wohl der Schüler unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Man rate den Schulleitungen lediglich, sich an sechs Kriterien zu orientieren. Das wohl bekannteste ist eine Außentemperatur von mindestens 25 Grad Celsius im Schatten um 11 Uhr. Ein weiteres ist der genannte Satz, der berufliche Schulen und Oberstufen........

© Südkurier