Was Ermittler künftig im Netz dürfen sollen
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Das geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum kommt diese Reform jetzt?
Bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus haben die deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten. Das ist aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter. Hinzu kommt die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.
Worauf haben sich die Koalitionäre verständigt?
Im Koalitionsvertrag heißt es „Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.“
Auch weitere Details sind dort schon ausbuchstabiert. So sollen........
