Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Das ändert sich jetzt – alle Änderungen im Überblick
Das Bürgergeld ist Geschichte. Ab Juli 2026 wird es schrittweise durch die neue Grundsicherung ersetzt. Für Millionen Leistungsbezieher ändern sich damit einige Regeln. Die Bundesregierung will Arbeitslose nun schneller in Jobs vermitteln und verschärft dafür Sanktionen, Vermögensprüfung und Mitwirkungspflichten. Gleichzeitig sollen Jobcenter mehr Möglichkeiten erhalten, Menschen in Arbeit zu bringen. Für einen Überblick haben wir alle wichtigen Änderungen hier für Sie zusammengefasst.
Neue Grundsicherung: Aus dem Bürgergeld wird wieder die Grundsicherung
Die sichtbarste Änderung betrifft den Namen der Leistung. Das Bürgergeld wird abgeschafft und künftig wieder als Grundsicherung für Arbeitsuchende bezeichnet. In einigen Veröffentlichungen der Ministerien wird auch von einem „Grundsicherungsgeld“ gesprochen. Dafür wird auch die offizielle Überschrift des Zweiten Sozialgesetzbuches geändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begründet den Schritt damit, das Verhältnis zwischen staatlicher Unterstützung und persönlicher Eigenverantwortung neu auszurichten.
Die Änderungen sind bereits beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz Anfang März 2026 verabschiedet. Verkündet wurde es am 22. April 2026 im Bundesgesetzblatt. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Vermittlung in Arbeit erhält bei neuer Grundsicherung Vorrang
Mit der Umbenennung allein ist es allerdings nicht getan. Die Reform verändert auch die grundlegende Ausrichtung der Grundsicherung. Künftig soll die Vermittlung in Arbeit stärker im Mittelpunkt stehen als bisher. Deshalb wird der sogenannte Vermittlungsvorrang ausdrücklich im Gesetz verankert. Jobcenter sollen zunächst prüfen, ob eine direkte und nachhaltige Vermittlung in Beschäftigung möglich ist. Weiterbildungen und........
