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Wenn die 1.-August-Raketen am Boden bleiben

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31.07.2026

Wenn die 1.-August-Raketen am Boden bleiben

Dieses Jahr ist der 1. August anders. Vielleicht so, wie künftig immer.

Dieses Jahr sind 1.-August-Raketen verboten.

Der 1. August etabliert sich seit seiner Einführung 1891 als jährliches Knallkonzert mit farbenfrohem Bouquet. Jedes Jahr am Nationalfeiertag erhellen Feuerwerke den Nachthimmel und lassen zugleich Erinnerungen an vergangene Zeiten aufleben. In meinen jungen Jahren budgetierte ich jedes Jahr genau, wie viele Knatterbälle, Heulraketen, Knalltüfeli und Lady Cracker ich für den 1. August kaufen kann. Meistens ging das ganze Sackgeld drauf, zum Leidwesen meiner Mutter.

Eine ganze Pubertät, viele Zündschnüre und Vulkane später sehe ich auch die negativen Folgen........

© Oltner Tagblatt