menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Freifahrtschein für Drohnenkrieg

9 0
yesterday

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde zweier Jemeniten abgewiesen, die das über die Airbase Ramstein laufende US-Drohnenprogramm stoppen wollten. Die gute Nachricht: Der Zweite Senat erkannte grundsätzlich an, dass sich aus deutschen Grundrechten eine extraterritoriale Schutzpflicht für ausländische Zivilist*innen ableiten lasse. Doch er verneinte, dass eine ernsthafte Gefahr für das humanitäre Völkerrecht vorliege – die Verletzungen seien nicht systematisch.

Diese Einschätzung ist fatal. Denn der als........

© Neues Deutschland