Freifahrtschein für Drohnenkrieg
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde zweier Jemeniten abgewiesen, die das über die Airbase Ramstein laufende US-Drohnenprogramm stoppen wollten. Die gute Nachricht: Der Zweite Senat erkannte grundsätzlich an, dass sich aus deutschen Grundrechten eine extraterritoriale Schutzpflicht für ausländische Zivilist*innen ableiten lasse. Doch er verneinte, dass eine ernsthafte Gefahr für das humanitäre Völkerrecht vorliege – die Verletzungen seien nicht systematisch.
Diese Einschätzung ist fatal. Denn der als........
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