Wird das Gehalt gestrichen, wenn man in Nahost festsitzt? Das müssen Urlauber wissen
Wer beruflich oder privat unterwegs ist, denkt selten daran, dass das eigene Gehalt gefährdet sein kann – bis man plötzlich feststeckt. Genau das traf Tausende Reisende im Nahen Osten. Rund 30.000 Urlauber wurden vom Krieg überrascht, schreibt der Deutsche Reiseverband. Flughäfen standen still, Verbindungen brachen zusammen und plötzlich saßen Tausende in einer Krisenregion fest. Auch Wochen später ist die Lage weiterhin prekär. Der Luftverkehr ist laut einer Meldung des Auswärtigen Amts vom 19. März 2026 weiterhin stark eingeschränkt. Zahlreiche Fluggesellschaften haben ihren Betrieb ganz eingestellt oder nur teilweise wieder aufgenommen.
Für die Betroffenen, die noch immer im Nahen Osten festsitzen, wächst dadurch auch zu Hause ein Problem: Viele können nicht rechtzeitig zurückkehren und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen. Doch was passiert eigentlich, wenn Arbeitnehmer unverschuldet im Ausland festsitzen und nicht arbeiten können? Droht jetzt der Verlust des Gehalts?
Gehalt gestrichen? Das gilt für Urlauber, die im Nahen Osten festsitzen
Erscheinen Mitarbeiter nicht zur Arbeit, kann das Auswirkungen auf die Gehaltszahlung haben. Grundsätzlich gilt nach § 614 BGB, dass die Vergütung „nach der Leistung der Dienste zu entrichten“ ist. Das heißt: ohne Arbeit keine Lohnzahlung. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wie die Rechtsanwälte Dieter Gräf, Moritz Schulte und Justus Höll von der Kanzlei Wagner Gräf in Würzburg unserer Redaktion erklären, könne das Gehalt in bestimmten Fällen weitergezahlt werden – etwa, wenn Arbeitnehmer krank sind, sich Urlaub nehmen, im Mutterschutz befinden oder an gesetzlichen Feiertagen.
Doch was gilt, wenn Arbeitnehmer selbst keine Schuld........
