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Nach Mord in Traiskirchen: Der schwierige Umgang mit Häftlingen

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13.07.2025

Ein Mann, ehemals Bordellbetreiber, wegen Gewalttaten mehrmals verurteilt – darunter wegen eines Mordversuchs an einer Prostituierten –, sitzt wegen häuslicher Gewalt im Gefängnis. Weil die Haftentlassung bevorsteht, kommt er in den gesetzlich vorgesehenen Entlassungsvollzug. Auf einem Freigang verletzt er seine Ex-Partnerin schwer, tötet deren neuen Partner und nimmt sich selbst das Leben.

Fälle wie dieser werfen Fragen auf. Darf die Justiz für Männer wie den Täter in Traiskirchen überhaupt Straferleichterungen genehmigen? Und sind die Bedingungen in unseren Haftanstalten dazu geeignet, das zu verhindern? Schließlich ist es ihr gesetzlicher........

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