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Geheimdienstreform: „Verfassungsschutz“ und BND werden mächtiger als je zuvor

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12.08.2026

Geheimdienstreform: „Verfassungsschutz“ und BND werden mächtiger als je zuvor

Am Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der einen massiven Machtzuwachs der deutschen Nachrichtendienste vorsieht. Das Regime braucht diese Änderung, um seine Pläne im In- und Ausland umzusetzen.

Nach viel Kritik aus verschiedenen Richtungen, wurde am Mittwoch bekannt gegeben, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen hat. Sollte der Entwurf so durch den Bundestag kommen, würden Bundesnachrichtendienst (BND) und der „Verfassungsschutz“ (VS) weitreichende neue Kompetenzen für ihre Arbeit im In- und Ausland bekommen. 

Der geplante Paradigmenwechsel ist am besten zusammengefasst mit den Worten von Alexander Dobrindt, aus dessen Ministerium das Reformvorhaben hervorgeht. Er spricht von einer notwendigen Veränderung „hin zu echten Geheimdiensten“. Damit ist gemeint, dass die Organisationen des BND und VS nicht mehr „nur“ auf die Beschaffung von Informationen beschränkt sein sollen, sondern die Möglichkeit kriegen, selbst aktiv und auch gewaltvoll in Operationen tätig zu werden. So soll der fürs Ausland zuständige BND weitreichende Kompetenzen bekommen, wobei er diese für die „Abwehr von unmittelbaren Gefahren“ erhält, jedoch auch „proaktiv auf Bedrohungen“ einwirken darf, sollte eine entsprechende Gefährdungslage dies notwendig machen. Die Bundesregierung selbst nennt als Beispiele für die Mittel, die er einsetzen darf, die Möglichkeit, Daten zu löschen und zu verändern, Produktion und Warenlieferungen zu manipulieren, sich in fremde IT-Systeme zu hacken oder direkt das „Unbrauchbarmachen“ der Server von Hacker-Gruppen oder „Desinformations-Akteuren“.

Auch der „Verfassungsschutz“ soll eine Reihe neuer Werkzeuge bekommen, um seine Arbeit in Zukunft zu verrichten. Auch hier dreht sich die große Veränderung darum, dass er nun selbst aktiv eingreifen darf, anstatt lediglich Informationen für die Polizei zu beschaffen, die diese dann in Maßnahmen umsetzt. Ähnlich wie beim BND wird dem VS beim Vorhandensein einer entsprechenden „Bedrohungslage“ erlaubt zu........

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