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Wie Südafrika seine Genozid-Klage gegen Israel in die Länge zieht

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01.06.2026

01. Juni 2026 – 16. Siwan 5786

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Internationaler Gerichtshof

Wie Südafrika seine Genozid-Klage gegen Israel in die Länge zieht

Das Haager Weltgericht hat Pretoria eine Frist von 18 Monaten gewährt, um erneut seine Argumente für einen angeblichen Völkermord Israels in Gaza vorzubringen. Israel sieht die Klage hingegen als gescheitert an

In dem von der südafrikanischen Regierung angestrengten Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wegen angeblicher Verstöße Israels gegen die UN-Völkermord-Konvention dürfte ein Urteil frühestens im Jahr 2030 und womöglich sogar noch später ergehen. Pretoria wirft Israel vor, in Gaza einen Genozid an den Palästinensern verübt zu haben, was Jerusalem energisch bestreitet.

Nun gaben die Richter in Den Haag einem Begehren Südafrikas statt, eine zweite Runde mit schriftlichen Stellungnahmen der beiden Klageparteien durchzuführen – gegen den ausdrücklichen Wunsch der israelischen Seite. Diese hatte einen erneuten Austausch von Schriftsätzen für »nicht erforderlich« erachtet, wie aus dem Beschluss des Gerichts hervorgeht.

Der Bevollmächtigte Südafrikas habe darauf hingewiesen, so die Richter, dass seine Regierung einen zweiten Austausch von Schriftsätzen angesichts des Umfangs der israelischen Klageerwiderung für gerechtfertigt erachte. Der südafrikanischen Regierung wurde eine Frist bis zum 22. November 2027 gewährt, um ihre Argumente darzulegen.

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