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Strafgerichtshof verpflichtet Chefankläger zur Vertraulichkeit

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Einem Bericht des britischen »Guardian« zufolge darf Karim Khan, der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, künftig die Öffentlichkeit nicht mehr vorab informieren, wenn er im Rahmen seiner Ermittlungen Haftbefehle beantragt oder diese bereits ausgestellt wurden.

Eine Kammer des IStGH ordnete demnach an, dass solche Anträge geheim gehalten werden müssen. Der Richterspruch sei nicht öffentlich ergangen und der Gerichtshof habe eine Stellungnahme dazu abgelehnt, schreibt der »Guardian«.

Im vergangenen Jahr hatte Khan internationale........

© Juedische Allgemeine