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Gericht: Einstufung von „Palestine Action“ als Terrorgruppe unrechtmäßig

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13.02.2026

13. Februar 2026 – 26. Schwat 5786

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Gericht: Einstufung von »Palestine Action« als Terrorgruppe unrechtmäßig

Innenministerin Shabana Mahmood kritisierte die Entscheidung der Richter und will in Berufung gehen

 13.02.2026 13:44 Uhr

Der High Court in London hat die Einstufung der Gruppe »Palestine Action« als terroristische Vereinigung durch das Innenministerium für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Regierung von Premierminister Keir Starmer kündigte an, vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen zu wollen.

Die damalige Innenministerin und heutige Außenministerin Yvette Cooper hatte das Verbot der Organisation im Juli 2025 durchgesetzt. Zuvor waren Aktivisten auf einen Luftwaffenstützpunkt in England eingedrungen und hatten Flugzeuge mit Farbe besprüht hatten. Zudem nahm Palestine Action mehrfach die Büros und Einrichtung der israelischen Rüstungsfirma Elbit Systems ins Visier.

Unterhaus: Palestine Action als Terrororganisation eingestuft

Mitglieder der radikalen Anti-Israel-Gruppe waren im Juni auf einen britischen Luftwaffenstützpunkt eingedrungen und hatten dort Flugzeuge beschädigt

Palästina-Aktivisten auf Rollern in Militärbasis eingedrungen

Die Gruppe »Palestine Action« will dabei zwei Transportflugzeuge der britischen Luftwaffe beschädigt haben

In der Folge gab es in Großbritannien zahlreiche Festnahmen von Aktivisten, die sich dem Verbot offen widersetzten. Trotz des Richterspruchs bleibt die Teilnahme an Aktivitäten der Gruppe oder ihre Unterstützung strafbar.

Innenministerin Shabana Mahmood schrieb auf X: »Das Gericht hat anerkannt, dass Palestine Action terroristische Handlungen begangen hat. Es kam zu dem Schluss, dass ihre Aktionen nicht mit demokratischen Werten und der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Die Unterstützung der palästinensischen Sache ist nicht gleichbedeutend mit der Unterstützung von Palestine Action.«

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Der Erlass des Innenministeriums sei zudem vom Parlament ausdrücklich gebilligt worden. Den Richtern warf sie indirekt vor, dem Innenministerium nicht genügend Spielraum zu lassen, um die Öffentlichkeit zu schützen und die Sicherheit im Land zu gewährleisten. mth

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