Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut
25. Juni 2026 – 10. Tamus 5786
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Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut
Eine Gruppe von Experten hat das Grundsatzprogramm der AfD, ihre Wahlprogramme und die Parlamentsanträge analysiert. Auch Äußerungen von Funktionären wurden für das Gutachten ausgewertet
25.06.2026 13:59 Uhr
Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.
In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: »Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.« Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar.
»Politisch motivierte Strafverfolgung«
Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt........
