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Digitaler Voyeurismus: Der Einzelfall bleibt kompliziert

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05.11.2025

Stand: 03.11.2025, 17:07 Uhr

Von: Markus Decker

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Nach dem Fall Yanni Gentsch prüft das Bundesjustizministerium neue Regeln gegen voyeuristisches Filmen im öffentlichen Raum. Ein Kommentar.

Der Fall Yanni Gentsch könnte jetzt Rechtsgeschichte schreiben. Die Frau war im Februar 2025 auf dem Kölner Grüngürtel joggen, als sich von hinten ein Mann näherte und ihr Gesäß filmte. Als die 30-Jährige feststellte, dass dessen Verhalten nicht strafbar ist, startete sie eine Petition, um genau das zu ändern. Die Unterstützung war enorm. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will dem nun folgen und einen Gesetzentwurf für einen besseren........

© Frankfurter Rundschau