Der Faschismusvorwurf kann einen Sachbezug haben
BVerfG zur Meinungsfreiheit : Der Faschismusvorwurf kann einen Sachbezug haben
In zwei Kammerbeschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht Gerichtsurteile zu Beleidigungen aufgehoben. Das Gericht betont den Beitrag, den drastische Bewertungen von Amtspersonen zur „Machtkritik“ leisten.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat vorgestern zwei Beschlüsse veröffentlicht, mit denen sie Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsurteile stattgab, die schriftliche Äußerungen der Beschwerdeführer als Beleidigungen werteten – nach Überzeugung der Kammer ohne die gebotene Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz. Das Gericht hat die beiden Beschlüsse in einer Pressemitteilung zusammengefasst, weil die Kammer zwei ähnlich gelagerte Fälle durch gleichgerichtete Erwägungen entschied. Implizit gibt es damit zugleich den Hinweis, dass in weiteren vergleichbaren Fällen die hier erneut konkretisierte, besonders gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten sein wird.
In beiden Fällen setzte sich ein Bürger gegen Maßregeln von Amtsträgern zur Wehr. Die verbalen Herabsetzungen richteten sich insofern gegen Amtspersonen, nicht gegen Privatpersonen. Ein zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesener Patient warf der für ihn bestellten Verfahrenspflegerin vor, nichts gegen „die unerträgliche Verfassungs- und Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise der Ärzte“ getan zu haben, sodass „der psychiatrische Mob“, gestützt auf „illegal vorgehende Uniformierte“, ihm noch einmal habe Gewalt antun können. Ein Vater, der die Corona-Schutzmaßnahmen der Schule seines Sohnes nicht akzeptierte, forderte den Schulleiter zunächst auf, sich „diesen faschistoiden........
