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Wie rechnet Karlsruhe den Rundfunkbeitrag ab?

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15.05.2026

Verfassungsklage von ARD und ZDF : Wie rechnet Karlsruhe den Rundfunkbeitrag ab?

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF klagen auf dessen Erhöhung. Sollten sie gewinnen, ist die Frage, was sie davon haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Termin, auf den in der Medienpolitik alle gewartet haben, Zeit gelassen. Im November 2024 hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde erhoben, weil die Bundesländer die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zum 1. Januar 2025 empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags liegen ließen.

Von 18,36 Euro pro Monat sollte es raufgehen auf 18,94 Euro, doch das war mit einigen Ländern nicht zu machen. Das Geld reiche aus, zudem müssten die beschlossenen Reformen zu spürbaren Einsparungen führen, lautete die Begründung. Ob das stichhaltig ist oder ob an dem Verfahren, in dem eine Kommission die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt und Landesregierungen und Landesparlamente nur noch abnicken können, kein Weg vorbei führt, erörtert das Bundesverfassungsgericht nun am 23. Juni.

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© Frankfurter Allgemeine