Das „Zukunftsdepot“ für Kinder: Eine gute Idee, aber mit Schönheitsfehlern
Wer für sein Kind bis zu 5000 Euro im Jahr investiert, soll das künftig steuer- und gebührenfrei tun dürfen. So lautete das Versprechen der Regierung im Zusammenhang mit dem „Zukunftsdepot“ für Kinder. Doch ganz so wird es nun doch nicht kommen.
Zwar können Eltern ab 1. Juli 2027 ein solches Depot für ihre Kinder eröffnen und in Wertpapiere veranlagen. Die Befreiung von der Kapitalertragsteuer gilt jedoch nur für die Kursgewinne, nicht aber für laufende Erträge wie Zinsen oder Dividenden. Und die teilnehmenden Banken dürfen zwar keine Depotgebühren verlangen, wohl aber laufende (mit einem Prozent gedeckelte) Fondsgebühren sowie Kaufspesen, die bei Dritten anfallen.
Die „Wahlfreiheit“ der Eltern, die ein Beratungsgespräch absolvieren sollen, beschränkt sich zudem auf Bundesschätze und UCITS-Fonds (die........
