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AfD ist vorläufig nicht „gesichert rechtsextremistisch“: Der Anfang vom Ende des Parteiverbots

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27.02.2026

Das Kölner Verwaltungsgericht hat einem Antrag der AfD stattgegeben, die Partei vorerst nicht mehr als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Das Gericht meint, das vorgelegte Material reiche dafür nicht.


© Der Tagesspiegel