AfD ist vorläufig nicht „gesichert rechtsextremistisch“: Der Anfang vom Ende des Parteiverbots
Das Kölner Verwaltungsgericht hat einem Antrag der AfD stattgegeben, die Partei vorerst nicht mehr als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Das Gericht meint, das vorgelegte Material reiche dafür nicht.
