Opfer der „Sexualbestie“: Der Mord an der Gräfin von Lambsdorff in Strausberg
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Berlin 1926. Ein Sexualstraftäter sorgt in der Gegend von Strausberg für Angst und Schrecken. Am 1. Mai wird die Stepperin Charlotte W. in der Nähe von Schlagmühle von einem Unbekannten vom Rad gezerrt und vergewaltigt. Am 7. Mai bedroht derselbe Täter in der Nähe des Bahnhofs Schlagmühle Erika G., eine Angestellte des Strausberger Konsumvereins. Die Frau entgeht der Vergewaltigung nur knapp, weil eine Bekannte zufällig in diesem Moment vorbeikommt und ihr zu Hilfe eilt.
Noch am selben Tag wird gegen halb fünf Uhr nachmittags auf einem Weg zwischen den Haltestellen Schlagmühle und Hegermühle der Leichnam einer Frau gefunden. Zwei Arbeiter haben die tote Frau, die mitten auf dem Weg liegt, schon von Weitem entdeckt. Zeitgleich haben sie einen jungen Mann gesehen, der noch versucht hat, die Leiche umzudrehen, und dann geflüchtet ist.
Die tote Frau wird schließlich als Gräfin von Lambsdorff geb. Freiin von Reibnitz identifiziert. Sie ist eine 40 Jahre alte Mutter von vier unmündigen Kindern, deren Ehemann der Direktor der Baltischen Vermögensverwaltung in Berlin ist. „Ermordet“, heißt es lapidar im Strausberger Kirchenbuch, und „überführt nach Stahnsdorf“.
Die Familie von Lambsdorff, die in Strausberg wohnt, ist seit 1919 in Berlin. Sie gehört zum russischen Zweig des deutsch-baltischen Adelsgeschlechts der „von der Wenge/Lambsdorff“. Ursprünglich dem westfälischen Adel zugehörig, hatte ein Zweig 1817 in Russland den Grafentitel erhalten. 1880 wurde ihnen seitens der königlich preußischen Regierung die Genehmigung erteilt, fortan auch den Titel „Freiherr von der Wenge, Graf von Lambsdorff“ zu tragen.
Sowohl in Preußen als auch in Russland gingen aus ihr einige Generäle und Beamte hervor. Noch heute heißt der deutsche Botschafter in Moskau Otto Graf Lambsdorff, dessen Urgroßvater der Bruder des unglücklichen Mannes war, dessen Ehefrau in Strausberg ermordet wurde.
Die Gräfin muss ihrem Mörder auf dem Rückweg vom Bahnhof begegnet sein, wohin sie ihren Berliner Schwager nach dessen Besuch begleitet hatte. Die Obduktion bestätigt schließlich den Verdacht, dass ihr Körper geschändet wurde. Die kräftige Frau muss sich noch gegen ihren Peiniger gewehrt haben, doch gegen den Schuss aus einer Pistole hatte sie keine Chance.
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In den Wochen darauf häufen sich merkwürdige Überfälle in der Umgebung von Berlin. Am 1. Juni 1926 sind die Opfer zwei junge Mädchen, die der Täter mit einer Pistole bedroht und ausraubt. Am 16. Juli entreißt er im Grunewald einer Buchhalterin unter Vorhaltung der Waffe eine Aktentasche und gibt bei der Flucht noch einen Warnschuss ab. Es folgen noch weitere Überfälle nach demselben Muster, bei denen der Mann immer wieder entkommen kann. Zu sexuellen Übergriffen kommt es dabei nicht.
Entscheidend für die Aufklärung des Falles wird schließlich der 28. August, als der unbekannte Mann in der Nähe von Dahlwitz von Oberlandjäger Klähn festgenommen wird, der zufällig Zeuge eines weiteren Raubüberfalls geworden ist und den Mann daraufhin verfolgt hat. Klähn weiß von den diversen Überfällen in der Gegend und auch von dem Mord an der Gräfin Lambsdorff.
Er arrangiert daher auch eine Gegenüberstellung zwischen dem Festgenommenen und zwei der überfallenen Frauen, die ihn sofort wiedererkennen. Und als der Täter schließlich im Verhörraum im Berliner Polizeipräsidium mit dem Vorwurf konfrontiert wird, die Gräfin Lambsdorff erschossen zu haben, gibt er die Tat zu. In einem Notizbuch hat er an jenem Tag das unvollendete Wort „Mor“ vermerkt.
Der Mann, dem das Notizbuch gehört und der so viele Überfälle begangen hat, der vergewaltigt und schließlich zweimal gemordet hat, heißt Karl Böttcher. Der Mörder mit seinem gleichmütigen Gesichtsausdruck – Fotos fand man damals auch in Zeitungsberichten – sah so gar nicht aus wie eine „Sexualbestie“, wie die Zeitungen ihn betitelten.
Der bekannte Kriminalist Ernst Gennat konnte ihn dazu verleiten, sich zu öffnen und schließlich auch seinen in der Kriminalakte enthaltenen Lebenslauf niederzuschreiben. Darin bekundete er, dass er „in geschlechtlicher Beziehung keine Grenzen gekannt“ habe und dass er „sehr stark und plötzlich erregbar“ gewesen sei, sodass Gennat und sein Kollege Ludwig Werneburg überhaupt erst auf die Vermutung gekommen waren, dass Böttcher auch der Mörder der zehnjährigen Senta Eckert gewesen sein konnte. Das Kind war am 8. Juni 1925 in der Nähe von Karow ermordet in einem Kornfeld aufgefunden worden.
Und während in Berlin am 3. September 1926 die dritte deutsche Funkausstellung eröffnet wird, gesteht Böttcher nicht nur den Mord an der Gräfin Lambsdorff, sondern auch die schauerliche Mordtat an einem Kind. Es ist ein Mann, der sehr viel Schuld auf sich geladen hat: zwei Sittlichkeitsverbrechen, zehn Raubüberfälle, ein vollendetes und ein versuchtes Notzuchtverbrechen sowie fortgesetzte Sodomie.
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Im Februar 1927 werden die Akten der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gegeben. Am 1. Juli 1927 muss sich Böttcher vor dem Berliner Landgericht III verantworten und dabei auch über sein Leben Rechenschaft ablegen. Doch wann und warum war aus Freudlosigkeit Haltlosigkeit und aus Verrohung empathielose Brutalität geworden?
Geboren 1901 in Münchehof im (heutigen) Kreis Barnim als Sohn eines Stallmeisters, trieb sich Böttcher früh herum und beging Diebstähle. Der Junge kam zunächst in das Erziehungsheim in Strausberg und anschließend in das Städtische Waisenhaus in Rummelsburg. Ab 1916 arbeitete er als Knecht, danach als Gelegenheitsarbeiter. 1922, da war er Hausdiener im Hotel-Restaurant Schützenhaus in Strausberg, stahl er erneut, wurde erwischt und entlassen. Daraufhin kaufte er sich in Hamburg einen Revolver, wurde kurz darauf festgenommen und wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu vier Wochen Gefängnis verurteilt. Und auch für die Diebstähle im Strausberger Hotel wurde er abgeurteilt und saß so bis zum April 1924 im Gefängnis. Böttcher war nun vorbestraft und wohnungslos. Zunächst hielt er sich als Streckenarbeiter bei der Bahn über Wasser. Ab Ende April 1926 war auch damit Schluss, Böttcher wurde zum Wegelagerer und Sittlichkeitsverbrecher.
Entsetzen und Wut werden den Gerichtssaal beherrscht haben, als Böttcher aus seinem Leben erzählte. Vor allem, als er zugab, dass er sich aus Mangel an Gelegenheit auch regelmäßig an Tieren vergangen hatte. Und jahrelang war Böttchers Erziehern sein ungeheuer starker Geschlechtstrieb nicht aufgefallen. Tatsächlich hat sich Böttcher – bis auf Kommissar Gennat – nie jemandem anvertraut. Ein medizinisches Gutachten zu erstellen, war dementsprechend schwierig.
Der Gutachter Dr. Dyrenfurth kam zu dem Ergebnis, dass Böttcher kein Geisteskranker sei und somit der § 51 Reichsstrafgesetzbuch, der über die Zurechnungsfähigkeit entschied, nicht zur Anwendung kommen könne. Böttcher sei aber auch kein klassischer Lustmörder, sondern ein „seelisch disharmonisch, primitiv fühlender gemütsarmer und sozial minderwertiger Mensch mit einer sexuellen Übererregbarkeit“, der er einen Teil seiner Kriminalität zu verdanken habe, während er „Raubsucht und Rohheit mit anderen Kriminellen gemein“ habe. Dyrenfurth musste auch eingestehen, dass die „auf die Fürsorge aufgebaute Sicherungen, die die Zukunft unter fachärztlicher Beratung zu schaffen hätte, die Verbrecherlaufbahn B.s verhindern oder begrenzen hätten können.“.
Dyrenfurths Gutachten entreißt Böttcher endgültig dem Schutz des § 51. Nun geht es schlichtweg um seinen Kopf. Am 2. Juli 1927 wird Karl Böttcher wegen Mordes in zwei Fällen zum Tode verurteilt. Das Urteil schlägt hohe Wellen, der abnorme Sexualtrieb Böttchers wird in der Fachwelt diskutiert und die Erfolge der Kastration als Allheilmittel angepriesen. In der Regel weiß man aber nicht so recht, wie man mit ihm umgehen soll. Die Zeit ist in diesem Fall noch nicht reif für Psychotherapien und begleitende Medikamentengabe bei Satyriasis – wie der pathologisch gesteigerte Geschlechtstrieb beim Mann damals hieß – ohne die Böttcher vielleicht gar nicht zum Mörder geworden wäre.
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Einen Tag später legen die Rechtsanwälte Dr. Mendel und Dr. Brandt auf Verlangen von Karl Böttcher Revision beim Reichsgericht ein. Der Ferienstrafsenat des Reichsgerichts lehnt sofort ab und bestätigt das Urteil. Daraufhin reichen Dr. Mendel und Dr. Brandt ein Gnadengesuch ein. Die Antwort darauf wird erst um die Jahreswende erwartet. Der Sommer neigt sich dem Ende zu, und derweil ist Böttcher im Ungewissen über sein Schicksal. Am 2. Oktober wird er pro Forma schon mal nach Plötzensee überführt und in der gefürchteten Mörderzelle untergebracht. Doch erst muss noch der Justizminister ein Gutachten abgeben, bevor das Staatsministerium die endgültige Entscheidung über die Vollstreckung der Todesstrafe treffen will.
31. Dezember 1927. Berlin tanzt in das neue Jahr hinein. Und in der Zwischenzeit sitzt Karl Böttcher in seiner Zelle und weiß immer noch nicht, ob er sterben muss oder nicht. Doch dann geht auf einmal alles sehr schnell. Nur elf Tage später spricht sich das preußische Staatsministerium gegen das von Böttcher eingereichte Gnadengesuch aus. Zwei Tage darauf wird Karl Böttcher in Plötzensee um Viertel vor 8 Uhr morgens von Scharfrichter Carl Gröpler mit dem Handbeil hingerichtet.
Eine Stunde, bevor sein Kopf in den Sand rollt, hat er noch einen Brief an seine beiden Verteidiger geschrieben: „Hiermit danke ich Ihnen für alle Mühe und Gutes, das Sie an mir getan haben. Ich hätte Ihnen gern noch selber gedankt. Aber es war auch so gut. Ich habe mich in alles ergeben, denn es ist ja alles nur Recht, was an mir vollzogen wird. Gott wird mir doch alles verzeihen, wenn ich als reuiger Sünder zu ihm komme. Ihr ergebener Karl Böttcher.“
Noch im selben Jahr tagt der Rechtsausschuss des Reichstags und stimmt über die Abschaffung der Todesstrafe ab. Das wird von den Freunden des Henkerbeils abgelehnt. Sie legen so den Grundstein für die spätere Hinrichtungswillkür der Nationalsozialisten.
Bettina Müller ist Autorin. Weitere spannende historische Kriminalfälle aus Berlin hat sie in ihrem Buch „Dandys, Diebe, Delinquenten“ (Elsengold) versammelt.
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