Die ewige Debatte um das Kopftuch
Das Kopftuchverbot für junge Mädchen an Schulen soll kommen – schon wieder. Das Gesetz soll bereits im kommenden Semester in Kraft treten und sowohl an privaten als auch an öffentlichen Schulen bis zur achten Schulstufe gelten – also bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kritisiert ein pauschales Verbot scharf, da man damit Muslime unter Generalverdacht stelle. Bereits im Jahr 2020 wurde ein von der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Sebastian Kurz beschlossenes Kopftuchverbot vom Verfassungsgerichtshof gekippt, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz des Staates verstieß. Verfassungsjuristen sehen einen solchen Verstoß auch im neuen Gesetzesentwurf der amtierenden Koalition von ÖVP, SPÖ und Neos.
„Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen“, heißt es seitens der Pressesprecherin des Bundesministeriums für Europa, Integration und Familie, Lisa Neuhauser. Auf unsere E-Mail-Anfrage, weshalb das Gesetz nicht auch andere religiöse Symbole betreffe – wie etwa die jüdische Kippa oder den Dastar, den Turban der Sikhs – wurde darauf verwiesen, dass das „Kinderkopftuch“ ein „Symbol der Unterdrückung“ sei, welches die Sichtbarkeit und Freiheit junger Mädchen einschränke. Bei der Kippa und beim Sikh-Turban sei dies laut der Pressesprecherin nicht der Fall.
Diese selektive Charakterisierung des muslimischen Kopftuchs ist auch der Grund, weshalb Verfassungsjuristen wie Heinz Mayer davon ausgehen, dass der neue Gesetzesentwurf wohl – wie schon im Jahr 2020 – gekippt wird, da auch hier eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegt.
Auch Amnesty International sieht ein solches Verbot aus demselben Grund kritisch: „Amnesty International ist der Ansicht, dass ein pauschales Kopftuchverbot eine offensichtliche Verletzung der Rechte muslimischer Mädchen, die ein Kopftuch tragen, darstellt – einschließlich des Rechts auf Meinungsfreiheit und des Rechts auf Religionsfreiheit“, heißt es in einer Stellungnahme von Amnesty International Österreich. „Darüber hinaus ist dieser pauschale Eingriff in die Menschenrechte einer bestimmten Gruppe – in diesem Fall ausschließlich muslimischer Mädchen – diskriminierend.“
Vor allem Muslim:innen sehen in den Argumenten der Regierung eine Ungleichbehandlung ihrer Religion – auch weil sie im Detail sehr diffus sind Bleiben wir etwa beim Beispiel des Sikh-Turbans, der laut dem Büro von Ministerin Claudia Plakolm nicht vom Verbot betroffen ist. Solch ein Turban verhüllt unter Umständen den........





















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