Sperrwaffe: UK-Gericht erlaubt flexible Piraten-Blockaden ohne feste Domainlisten
Sperrwaffe: UK-Gericht erlaubt flexible Piraten-Blockaden ohne feste Domainlisten
Der Londoner High Court erlaubt Hollywood eine flexible Sperrwaffe gegen Piraten-Seiten – auch ohne bekannte Domains oder einen Markenbezug.
Flexible Sperrwaffe ohne Markenbezug
KI könnte Sperren künftig noch schwieriger machen
Das Urteil ist weiterhin geheim
MPA fordert globale Ausweitung der flexiblen Netzsperren
Die Filmindustrie hat in Großbritannien einen weitreichenden Erfolg im Kampf gegen Online-Piraterie erzielt. Der High Court in London genehmigte laut Motion Picture Association (MPA) erstmals eine sogenannte „Omnibus“-Blocking-Anordnung. Diese Sperrwaffe erlaubt es Rechteinhabern künftig, auch neue und ständig wechselnde Pirate-Domains blockieren zu lassen. Sie müssen dafür nicht mehr für jede einzelne Webseite oder Domain erneut vor Gericht ziehen.
Bislang mussten Hollywood-Studios bei Sperranträgen nach Section 97A des britischen Copyright-Gesetzes konkrete Domains benennen. Seit 2022 waren zusätzlich auch sogenannte „Pirate Brands“ erfasst, also Mirror- oder Kopierseiten mit ähnlichen Namen. Die neue Anordnung geht jedoch deutlich weiter.
Flexible Sperrwaffe ohne Markenbezug
Nach Darstellung der MPA bzw. ACE dürfen britische Internetprovider künftig auch Seiten blockieren, die lediglich bestimmte Kriterien eines „strukturell rechtsverletzenden Streaming-Dienstes“ erfüllen. Ein direkter Bezug zu bereits bekannten Piraten-Portalen oder deren Branding ist dafür offenbar nicht mehr erforderlich.
Damit reagiert Hollywood auf die zunehmende Professionalisierung der Szene. Betreiber illegaler Streaming-Portale wechseln ihre Domains inzwischen teilweise im Tagesrhythmus oder setzen automatisierte Systeme zur Massenregistrierung neuer Adressen ein.
KI könnte Sperren künftig noch schwieriger machen
Besonders brisant: Die MPA verweist in ihrer WIPO-Präsentation ausdrücklich auf kommende Bedrohungen durch „agentic AI“. Gemeint sind autonome KI-Systeme, die künftig selbstständig neue........
