Was sich für Mieter und Vermieter ändern soll
Dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das Mietrecht reformieren will, ist schon seit einigen Wochen bekannt. Jetzt hat sie dafür einen konkreten Entwurf veröffentlicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer eine Wohnung sucht oder schon Mieter ist, soll vor hohen Mieten geschützt werden. Außerdem ist eine Regelung geplant, die verhindern soll, dass jemand, der die Miete für eine begrenzte Zeit nicht bezahlt, obdachlos wird.
Erhält ein Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, wird diese unwirksam, wenn er oder eine öffentliche Stelle wie etwa das Jobcenter die gesamten Mietrückstände innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Zustellung der Räumungsklage begleicht. Voraussetzung ist allerdings, dass es nicht innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre schon einmal eine solche Schonfristzahlung gab.
Vermieter verbinden fristlose Kündigungen oft hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung, um das Mietverhältnis trotz Nachzahlung zu beenden. Für diese soll künftig aber die gleiche Schonfristregelung gelten wie für die fristlose Kündigung. «Jede und jeder hat eine zweite Chance verdient», findet Hubig.
Wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse........
