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Das Ehegattensplitting abzuschaffen, wäre ein fataler Fehler

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27.04.2026

Was war die Welt noch übersichtlich, als das dritte Kabinett Adenauer 1958 die Einführung des Ehegattensplittings beschloss. Er ging zur Arbeit - und sie kümmerte sich um das Haus und die Kinder. Der neue Steuervorteil, hieß es damals zur Begründung des Gesetzes, sei auch als Anerkennung „der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter“ gedacht.

So traditionell wie in den fünfziger und sechziger Jahren leben die wenigsten Familien noch, das Ehegattensplitting aber hat deswegen nichts von seiner Legitimation verloren. Indem der Fiskus das Einkommen eines Paares hälftig auf beide Eheleute verteilt und so in vielen Fällen ihre Steuerlast senkt, respektiert er lediglich die besondere, durch das Grundgesetz geschützte Rolle der Ehe. Sie ist nicht nur eine Verantwortungsgemeinschaft, sondern auch eine Erwerbsgemeinschaft, in der beide Partner frei entscheiden, wie sie leben wollen. Arbeiten beide Vollzeit? Geht einer in........

© Südkurier