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Nach Gesetzesänderung: Gibt es weniger Bürokratie für Gastronomen und Verwaltung?

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Seit Anfang des Jahres gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz, das die Eröffnung und den Betrieb gastronomischer Angebote vereinfachen soll. Der Kern der Änderung: Für Gaststätten mit Alkoholausschank ist keine Konzession mehr erforderlich; es reicht nun eine einfache Gewerbeanmeldung beim Bürgeramt. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen und Gründungen zu erleichtern. Doch eine veränderte Dynamik ist in Konstanz bisher nicht zu spüren.

Niklas-Marco Dinauer Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

78465 Konstanz Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Anja Fuchs Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis


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