Gedeckelte Wohnkosten nach Bürgergeld-Reform: Können Kommunen dadurch Geld sparen?
Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende soll am 1. Juli 2026 das Bürgergeld ablösen. Das wurde laut dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) am 5. März mehrheitlich im Bundestag beschlossen. Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld stehen mit der Umgestaltung der Sozialleistung viele Änderungen bevor. Eine davon betrifft die Kosten der Unterkunft und die Deckelung der diesbezüglichen Karenzzeit.
Was bedeutet das? Beim Bürgergeld werden die Kosten der Unterkunft laut dem BMAS ein Jahr lang in voller Höhe ohne Prüfung ihrer Angemessenheit vom Jobcenter übernommen. Erst nach Ablauf dieser Frist müssen Wohnkosten, die über die ortsübliche Angemessenheitsgrenze hinausgehen, eigenfinanziert werden. Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes ändert sich das.
Die Angemessenheit wird dann laut dem BMAS ab Tag eins des Leistungsbezugs geprüft. Dabei bleibt die Karenzzeit von einem Jahr zwar erhalten, aber die Wohnkosten werden gedeckelt. Das Jobcenter übernimmt in dieser Zeit maximal das Eineinhalbfache des örtlichen Richtwerts. Dieser zusätzliche Prüfschritt verursacht aber auch Verwaltungskosten. Können Kommunen mit der neuen Regelung ab Juli also wirklich Geld sparen? Und wie viele Bedarfsgemeinschaften wären betroffen?
Bürgergeld im Bundeshaushalt: Wie hoch sind die Wohnkosten?
Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld nur noch in angemessener Höhe übernommen, vorher aber komplett. Laut der........
