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Nach Hornisgrinde-Streit: Müssen auch die anderen Wölfe im Südwesten einen Abschuss fürchten?

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09.02.2026

Auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald soll ein Wolf geschossen werden, weil er sich Menschen zu häufig genähert haben soll - eine Entscheidung, die Tierschützer, Behörden und Jäger entzweit. Im Fall des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs liegt der Ball schon lange bei der Justiz. Der Verwaltungsgerichtshof will allerdings erst Mitte des Monats entscheiden, ob sein Abschuss weiter rechtens ist oder nicht. 

Doch wie steht es um die anderen Wölfe im Land, die in ihren Regionen ebenfalls längst zu Stammgästen geworden sind? Müssen auch sie fürchten, offiziell zum Abschuss freigegeben zu werden?

Abseits des Falls Hornisgrinde gelten drei Wölfe in Baden-Württemberg als sesshaft. Sesshaft heißt: Die Tiere halten sich dauerhaft in einem klar abgegrenzten Gebiet auf und ziehen nicht nur auf der Durchreise durchs Land.

Der Wolf mit der Kennung GW852m kam aus Niedersachsen und ist bereits seit dem Jahr 2018 vor allem im Enztal im Nordschwarzwald zu Hause. Er wird aber auch als „Murgtal-Wolf“ bezeichnet, weil er wiederholt im Landkreis Rastatt und vor allem rund um Forbach aufgefallen ist.

Im Südschwarzwald, rund um den Schluchsee, lebt GW1129m, ebenfalls ein Wolf aus Niedersachsen. Der jüngste sesshafte Wolf im Südwesten trägt die Kennung GW4389m. Er kam aus Oberösterreich, siedelte sich im September 2024 im Ostbaar-Gebiet an der Grenze zum Kreis Tuttlingen an und gilt seit Mai 2025 als sesshaft.

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