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Schutz kritischer Infrastruktur: Bei der öffentlichen Sicherheit droht ein Flickenteppich

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06.03.2026

Bundesrat stimmt Kritis-Dachgesetz zu Ein überfälliger Beschluss mit Mängeln

Meinung | Berlin · Das lange diskutierte Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur nimmt die letzte Hürde, die Zustimmung des Bundesrats. Dabei ist die Kritik vieler Länder berechtigt, es droht ein Flickenteppich bei der öffentlichen Sicherheit.

Ein Einsatzfahrzeug der Polizei steht an der Brandstelle einer Kabelbrücke vor dem Kraftwerk Lichterfelde am Teltowkanal in Berlin. (Archiv)

Dieser Beschluss war überfällig: Jahrelang hat die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland warten müssen. Hintergrund war schon Gerangel in der Ampel-Koalition, der Regierungswechsel hat es zusätzlich ausgebremst. Und auch die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern gestalteten sich extrem zäh.

Dabei ist das sogenannte Kritis-Dachgesetz, also ein Regelwerk zur besseren Resilienz etwa von Kraftwerken, von enormer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche hybride Attacken Russlands auf Deutschland gegeben hat, Drohnenüberflüge zunehmen und der Stromausfall im winterlichen Berlin allen sehr plastisch die Verwundbarkeit der Gesellschaft vor Augen geführt hat. Umso besser, dass es nun endlich auch vom Bundesrat grünes Licht für die Regelungen gab, die kritische Infrastruktur besser absichern sollen.

Allerdings haben die Länder zu Recht noch erhebliche Kritik an den Umsetzungen des Bundesinnenministeriums geübt. Was jetzt beschlossen wurde, droht in einem Flickenteppich beim Schutz von Infrastruktur zu enden. Denn die Länder erhalten über eine „Öffnungsklausel“ die Möglichkeit, selbst bestimmte Vorgaben für Betreiber kritischer Infrastruktur zu machen. Was regionalen Unterschieden beispielsweise in Hochwassergebieten oder den Unterschieden zwischen Großstädten und ländlichen Gebieten Rechnung tragen soll, könnte zu völlig unübersichtlichen und sich widersprechenden Regelungen führen. Zumal etwa Stromnetz- oder Kraftwerksbetreiber durchaus über Bundesländergrenzen hinweg betroffen sind. An diesen Stellen wirkt das nun beschlossene Gesetz wenig rund, obwohl es so lange zwischen Bund und Ländern abgestimmt wurde. Was das angeht, steht das zuständige Bundesinnenministerium in keinem guten Licht da. Mehr Zentralismus hätte der Sache gutgetan.

Jetzt kommt es darauf an, bei der Anwendung des Gesetzes zu möglichst einheitlichen Vorgaben in den Ländern zu kommen. Willkürlich wirkt aber, warum der Schwellenwert so gezogen wurde, wie er gezogen wurde: Jener Wert nämlich, der besondere Schutzvorgaben nur für Unternehmen macht, deren Anlagen 500.000 Einwohner oder mehr versorgen. Der ist vielen Experten zufolge zu hoch angesetzt aus Rücksicht auf kleinere Unternehmen. Und das macht es Terroristen, Spionen oder Saboteuren zu leicht, sich Ziele mit etwas weniger Betroffenen, aber dennoch folgenschwerer Wirkung herauszusuchen. Bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder im weiteren Prozess solche Gefahren im Blick behalten und sich nicht im Paragrafen-Kleinklein verlieren – zum besseren Schutz aller.


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