Streit um Beitragsjahre: Warum 45 Arbeitsjahre für die Rente mit 63 oft nicht genügen
Streit um Beitragsjahre Warum 45 Arbeitsjahre für die Rente mit 63 oft nicht genügen
Rentnerpaar genießt das schöne Wetter an einem See in Baden-Württemberg.
Analyse | Berlin · Wer abschlagsfrei früher in Rente will, muss 45 Versicherungsjahre nachweisen. Anerkannt werden für diese „Rente mit 63“ unter anderem Erziehungszeiten, Pflege und Arbeitslosigkeit – doch nicht jede Zeit zählt.
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Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die abschlagsfreie Rente zu erhalten?
Wie viele Menschen haben die abschlagsfreie Rente bisher in Anspruch genommen?
Wie viel Rente erhalten die Bezieher der „Rente mit 63“?
Wie viele Bezieher haben durchgehend 45 Jahre gearbeitet und Pflichtbeiträge gezahlt?
Die sogenannte Rente mit 63 oder Rente für besonders langjährig Versicherte ist in aller Munde. Denn die Rentenexpertenkommission der Bundesregierung hatte als Kern einer Rentenreform die Abschaffung der abschlagsfreien Rente empfohlen. Allerdings riet die Kommission auch, eine soziale Schutzrente für diejenigen neu zu schaffen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Zudem plädierte sie für eine mehrjährige........
