Heizungsgesetz vor Gericht: Union schlägt die Schlachten von gestern - wieder einmal
Heizungsgesetz Union schlägt die Schlachten von gestern - wieder einmal
Meinung · Das Heizungsgesetz der Ampel war in jeder Hinsicht Murks. Doch wenn die Union es nun kippt, schlägt sie die Schlachten von gestern - wieder einmal. Beim Verbrenner-Aus ist es ähnlich. Der Markt ist längst weiter als die Union.
Jens Spahn: „Der Heizungskeller ist wieder Privatsache.“
Es ist eine feine Ironie, dass das Verfassungsgericht nur zwei Tage nach der schwarz-roten Einigung auf eine Reform des Heizungsgesetzes über dieses berät. Das Gesetz der Ampel war in jeder Hinsicht Murks: Inhaltlich wegen der 65-Prozent-Regel, taktisch wegen der zunächst vergessenen Förderung und verfahrensmäßig wegen der überstürzten Abstimmung. Schon 2023 stoppte das Verfassungsgericht diese im Eilverfahren. Doch in der Sache wird der Gang eines Unions-Abgeordneten nach Karlsruhe nichts ändern. Das machte die Richterin bereits klar. Die Union kämpft die Schlachten von gestern. Die Heilmann-Klage wird das Habeck-Gesetz nicht rückgängig machen, die schwarz-rote Reform den Siegeszug der Wärmepumpe nicht aufhalten. Die Wärmepumpe ist erstmals die meist verkauft Heiztechnik.
