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Tatverdächtigen-Erlass ist ein grober Fehler

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Mit seinem Erlass, deutsche Tatverdächtige mit mehrfacher Staatsangehörigkeit in der Kriminalitätsstatistik gesondert auszuweisen, liegt Herbert Reul (CDU) völlig daneben. Ein Blick ins Grundgesetz hätte den ansonsten oft richtig liegenden, selbstbewussten und erfahrenen NRW-Innenminister hoffentlich davor bewahrt, diesen falschen Weg einzuschlagen. Denn dort ist klar beschrieben, dass derjenige Deutscher ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Davon, dass eine zweite........

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