Leipzig: Christopher siegt vor dem Arbeitsgericht!
Leipzig: Christopher siegt vor dem Arbeitsgericht!
Am Mittwoch fand vor dem Leipziger Arbeitsgericht die Hauptverhandlung im Prozess um den gekündigten DHL-Arbeiter Christopher statt. Es wurde die volle Rücknahme der Kündigung erreicht.
Etwa 50 Gewerkschafter:innen und Aktivist:innen begleiteten den ver.di-Vertrauensmann Christopher am Mittwoch, den 8 Juli bei seiner Hauptverhandlung vor dem Leipziger Arbeitsgericht. Christopher hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber DHL geklagt, weil diese eine fristlose Kündigung aus eindeutig politischen Gründen gegen ihn ausgesprochen hatte. Hintergrund der Kündigung war eine öffentliche Rede, die Christopher im August 2025 auf der Startkundgebung des „March to Airport“ Leipzig gehalten hatte. Dort hatte er kritisiert, dass vom Flughafen Leipzig-Halle Waffenlieferungen, unter anderem von Rheinmetall, an Israel geliefert werden würden. Seine Rede endete er mit den Worten „Kein Transport für Völkermord“, die in Leipzig mittlerweile zu einer bekannten Parole geworden sind.
DHL hingegen betrachtete eine öffentliche Anklage ihres Geschäfts mit dem Krieg und Genozid als Bedrohung und leitete die fristlose Kündigung ein. Daraufhin klagte Christopher vor dem Leipziger Arbeitsgericht, um seine Wiedereinstellung zu erwirken. Nachdem im Dezember 2025 der Gütetermin ohne Einigung verlief, fand nun die Hauptverhandlung statt. Um 7:45 Uhr versammelten sich rund 50 Gewerkschafter:innen und Aktivist:innen des Palästinaaktionsbündnis Leipzig (PAL), dem Freundeskreis gegen ungerechte Kündigung bei DHL, Young Struggle, Sozialismus von Unten und der MLPD auf dem Wilhelm-Liebknecht-Platz.
Zuvor war eine Gruppe Aktivist:innen bereits um fünf Uhr früh in Schkeuditz gewesen, um die Betriebszeitung des PAL vor den Werkstoren des Flughafens unter der Belegschaft der Frühschicht zu verteilen. Die Betriebszeitung ist ein Gemeinschaftsprojekt des Bündnisses und dient dazu, die Arbeiter:innen über den Fall Christopher aufzuklären, Informationen über die Lage in den von Israel besetzten Gebieten zu vermitteln und über vergangene Streikaktionen, zum Beispiel von europäischen Hafenarbeiter:innen hinzuweisen, die sich gegen den Transport von Waffen an Israel gewehrt haben.
Christopher war nicht allein, die DHL schon
Nach einigen einleitenden Redebeiträgen und Musik begab sich die Gruppe ins Arbeitsgericht, um die Verhandlung mitzuverfolgen. Der Gerichtssaal war mit Unterstützer:innen der Arbeiter:innenseite nahezu voll besetzt, während der Anwalt des Kapitals alleine und deshalb sichtlich nervös war. Zu Beginn der Verhandlung fragte die Richterin Christopher und seine Anwältin Lilly Stark, die ihm vom DGB-Rechtsschutz gestellt worden war, ob er sich nicht doch auf eine Einigung einlassen könnte. Seine Antwort war „eher nicht, eher gar........
