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Todesstrafe-Gesetz soll „abgeschwächt“ werden

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26.02.2026

26. Februar 2026 – 9. Adar 5786

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Todesstrafe-Gesetz soll »abgeschwächt« werden

Klauseln könnten gegen internationales Recht verstoßen und werden von Experten als potenziell verfassungswidrig eingestuft

Der Nationale Sicherheitsausschuss der Knesset hat Änderungen an einem höchst umstrittenen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für verurteilte Terroristen angenommen. Die Anpassungen sollen mehrere besonders strenge Bestimmungen abschwächen, ermöglichen jedoch zugleich neue Beratungen über die betreffenden Passagen.

Nach Berichten im öffentlich-rechtlichen Sender Kan 11 hatte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu angewiesen, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Hintergrund waren juristische Bedenken: Einige Klauseln könnten gegen internationales Recht verstoßen und seien von Experten sogar als potenziell verfassungswidrig eingestuft worden.

Auch die Rechtsberater des Ausschusses verwiesen auf Probleme bei der Anwendung des Gesetzes auf Palästinenser unter israelischer Militärverwaltung im Westjordanland sowie auf mögliche Konflikte mit internationalen Verträgen, die Israel unterzeichnet hat.

Der rechtextreme Minister Itamar Ben-Gvir will das Gesetz

Der Gesetzentwurf wird maßgeblich vom rechtsextremen Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir vorangetrieben. Medienberichten zufolge widersetzte sich Ben-Gvir zunächst den geforderten Änderungen. Koalitionsquellen erklärten jedoch, Netanjahu werde das Gesetz in seiner bisherigen Fassung nicht verabschieden lassen.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Streichung einer Klausel, die die Todesstrafe für bestimmte Terrorismusdelikte zwingend – ohne jeglichen richterlichen Ermessensspielraum – vorgeschrieben hätte. Netanjahu drängt darauf, Richtern künftig die........

© Juedische Allgemeine